TÜV


Was bedeutet E Prüfzeichen/E Geprüft?

Das E Prüfzeichen für den europäischen Raum besagt, dass das Tuningteil nach dem Ein- oder Anbau grundsätzlich nicht beim TÜV oder einer sonstigen staatlich anerkannten Prüforganisation vorgeführt werden muss. Eine Einbauabnahme oder Eintragung in die Papiere ist grundsätzlich nicht erforderlich. Vielmehr reicht das Prüfzeichen aus, welches immer auf dem Produkt angebracht ist.

Was bedeutet eintragungsfrei?

Beim Ein- oder Anbau dieser Produkte ist keine Abnahme durch den TÜV oder einer sonstigen staatlich anerkannten Prüforganisation erforderlich, da dadurch nicht die allgemeine Betriebserlaubnis für das Fahrzeug entfällt.

Was bedeutet Einzelabnahme (§21 StVZO)?

Das bedeutet, dass die allgemeine Betriebserlaubnis durch den Ein- oder Anbau des Tuningteils erlischt und das Fahrzeug nach dem Ein- oder Anbau dem zuständigen TÜV oder einer sonstigen staatlich anerkannten Prüforganisation vorgeführt werden muss, bei welcher ein amtlich anerkannter Sacherverstädniger das Fahrzeug hinsichtlich sämtlicher sicherheitsrelevanten Fragen begutachtet.

Was bedeutet Festigkeits- und/oder Materialgutachten?

Das Festigkeits- und/oder Materialgutachten ist streng zu trennen von dem TÜV-Teilegutachten. Dieses Gutachten beschreibt nur die Materialfestigkeit und trifft keinerlei Aussage zur Sicherheit des Tuningteils im Straßenverkehr. Vielmehr ist eine Einzelabnahme nach §21 StVZO erforderlich, im Rahmen dessen ein Sachverständiger unabhängig von dem Gutachten die sicherheitsrelevanten Überprüfungen des Ein- sowie Anbau des Tuningteils vornehmen muss.

Was bedeutet FIA Zulassung?

Diese Produkte sind nur für den Rennsport geprüft und zugelassen. Das bedeutet, dass die allgemeine Betriebserlaubnis durch den Ein- oder Anbau des Tuningteils erlischt und eine Einzelabnahme nach §21 StVZO erforderlich ist.

Was bedeutet allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeuge (ABE/EG- oder ECE-Genehmigung)?

Die ABE für den Geltungsbereich StVZO in Deutschland sowie die parallele EG- oder ECE-Genehmigung für den europäischen Raum besagt, dass das Tuningteil nach dem Ein- oder Anbau grundsätzlich nicht beim TÜV oder einer sonstigen staatlich anerkannten Prüforganisation vorgeführt werden muss. Eine Einbauabnahme oder Eintragung in die Papiere ist grundsätzlich nicht erforderlich. Vielmehr reicht das Mitsichführen der Prüfzeugnisse für das Tuningteil. Lediglich in Einzelfällen kann es notwendig sein, die Änderungen am Fahrzeug nach dem Ein- oder Anbau bei der Zulassungsstelle eintragen zu lassen. Dies ergibt sich dann aus den dem Produkt beiliegenden Prüfzeugnissen.

Was bedeutet im Bereich der StVZO nicht zulässig?

Das bedeutet, dass die allgemeine Betriebserlaubnis durch den Ein- oder Anbau des Tuningteils erlischt. Es ist eventuell eine Eintragung durch den TÜV oder einer sonstigen staatlich anerkannten Prüforganisation als Einzelabnahme nach §21 StVZO möglich, wir empfehlen Ihnen jedoch dies mit Ihrem zuständigen TÜV Sachverständigen im Einzelfall zu besprechen. Das bedeutet, dass die allgemeine Betriebserlaubnis durch den Ein- oder Ausbau des Tuningteils erlischt und das Kraftfahrzeug nicht mehr im Bereich der StVZO betrieben werden kann. Ein Verstoß führt zum Erlöschen des Versicherungsschutzes. Darüber hinaus kann der Ein- oder Anbau Auswirkungen auf die Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller und die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer haben. Es ist eventuell eine Eintragung durch den TÜV als Einzelabnahme nach §21 StVZO möglich, wir empfehlen Ihnen jedoch dies mit Ihrem zuständigen TÜV Sachverständigen im Einzelfall zu besprechen.

Was bedeutet Teilegutachten (§19 StVZO)?

Dies sind Gutachten, welche bestätigen, dass das Tuningteil den allgemeinen Sicherheitsanforderungen in Bezug auf das konkrete Fahrzeug entspricht. Lediglich der korrekte Ein- oder Anbau ist vom TÜV oder einer sonstigen staatlich anerkannten Prüforganisation überprüfen zu lassen, um die Anbaubescheinigung zu erhalten. Dort finden sich Hinweise, ob Sie zusätzlich die Änderungen bei der Zulassungsstelle eintragen oder lediglich die Anbaubescheinigung mit sich führen müssen.

Was muss ich bei der Anschaffung neuer Reifen und Felgen beachten?

Bei der Anschaffung neuer Rad- / Reifenkombinationen muss immer darauf geachtet werden, dass eine Verwendung laut Gutachten für den jeweiligen Fahrzeugtyp möglich ist. Wobei sich die einzelnen Räder nicht nur durch Nennweite, Breite und Einpresstiefe unterscheiden, sondern auch der Lochkreis sowie die Anzahl der Befestigungslöcher dem Verwendungsbereich entsprechen müssen. Die Räder werden teilweise in verschiedenen Ausführungen bei gleichem Design angeboten. Die entsprechenden Reifenbreiten kann man dem Gutachten im Verwendungsbereich unter dem jeweiligen KFZ-Typ entnehmen.

 

 

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